OmniKids – Innen sicher. Außen klar. 0151 68 13 49 87 Platz anfragen

OmniKids · Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 08.09.2026

Diese AGB gelten für Anmeldungen ab dem 08.09.2026. Verbindlich werden sie mit der Anmeldung zum jeweiligen Kurs – ihr bekommt sie mit der Anmeldebestätigung noch einmal per E-Mail, zum Speichern und Nachlesen.

OmniKids – Ganzheitliches Kinderschutztraining

Ein eigenständiges Angebot der Benjamin und Julia Wiedenbruch GbR

Benjamin und Julia Wiedenbruch GbR
Wollinstr. 110
70439 Stuttgart

info@omni.kids · 0151 68 13 49 87

– im Nachfolgenden OmniKids genannt –

OmniKids ist das ganzheitliche Kinderschutztraining der Benjamin und Julia Wiedenbruch GbR. Entwickelt und geleitet wird es von einer Psychologischen Psychotherapeutin und einer Fachkraft für Gewaltprävention, die auch die Krav-Maga-Defcon-Schule Stuttgart leiten, eine freie Unterrichtseinrichtung für Gewaltprävention, Deeskalation und Selbstverteidigung. OmniKids verbindet identitätsorientierte Wertearbeit, Bewegung und kindgerecht aufbereitete Krav-Maga-Werkzeuge mit Atem- und Achtsamkeitsübungen.

Das Angebot umfasst zwei Säulen:

  1. Wöchentliche Kurse – der OmniKids-Kurs (Kinder ca. 6–10 Jahre) und OmniKids Tandem (ein Elternteil gemeinsam mit Kind ca. 5–8 Jahre). Vertragspartner von OmniKids sind die Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kinder (Ziffern 1–11).
  2. Angebote für Einrichtungen – Schulungen für pädagogisches Personal in identitätsorientiertem Eigenschutz sowie Kinderkurse vor Ort (z. B. Ferienkurse, wochenbegleitende Kurse, Projektwochen, AGs) für Kitas, Kindergärten, Schulen und andere pädagogische Einrichtungen (Ziffer 12).

Anwendungsbereich. Vertragspartner für alle OmniKids-Angebote ist die Benjamin und Julia Wiedenbruch GbR. Diese AGB gelten ausschließlich für die Angebote der Marke OmniKids. Die GbR führt daneben die Krav-Maga-Defcon-Schule Stuttgart; für deren Trainings, Kurse und Mitgliedschaften gelten ausschließlich die dortigen AGB unter kravmaga-stuttgart.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen. Wer Angebote beider Marken bucht, schließt zwei getrennte Verträge; maßgeblich ist jeweils das Regelwerk des gebuchten Angebots.

1. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht

1.1 Vertragsschluss

Vertragspartner von OmniKids sind die Erziehungsberechtigten. Als „Mitglied“ wird in diesen AGB das teilnehmende Kind bezeichnet.

Die Mitgliedschaft wird für das teilnehmende Kind durch einen Erziehungsberechtigten abgeschlossen. Sie kommt durch Absenden des Mitgliedsantrags über das Online-Portal (WISO MeinVerein) und dessen Annahme durch OmniKids zustande. Der Registrierungsprozess umfasst die Eingabe der persönlichen Daten (Kind und Erziehungsberechtigte), die Wahl des Kursformats bzw. Tarifs sowie die Zustimmung zu diesen AGB. Die Annahme wird per E-Mail bestätigt; mit dieser E-Mail erhalten die Erziehungsberechtigten diese AGB und die Widerrufsbelehrung in Textform. Die Vertragsdaten sind jederzeit über das Profil im Online-Portal einsehbar. Über die Aufnahme entscheidet OmniKids nach dem Probetraining; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Der anmeldende Erziehungsberechtigte versichert, sorgeberechtigt zu sein und – bei gemeinsamer Sorge – im Einverständnis mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil zu handeln.

Beim Tandem-Format nimmt zusätzlich der im Antrag benannte Elternteil am Training teil.

Für Buchungen durch Einrichtungen und Institutionen (B2B) gelten ergänzend die Regelungen in Ziffer 12.

1.2 Laufzeit

Der Vertrag läuft zunächst bis zum Ende des Semesters, in dem er beginnt (Semesterdefinition in Ziffer 3.1). Wird er nicht zu diesem Semesterende gekündigt (Ziffer 1.3), verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine über das erste Semester hinausgehende Mindestlaufzeit besteht nicht.

Die Teilnahmerechte sind nicht übertragbar.

1.3 Beendigung

Die Kündigung zum Ende des ersten Semesters muss OmniKids spätestens einen Monat vor Semesterende zugehen – also bis zum 31. Januar, wenn das Semester am letzten Februartag endet, und bis zum 30. Juni, wenn es am 31. Juli endet. Danach gilt die Frist von einem Monat zum Monatsende (Ziffer 1.2). Beginnt der Vertrag weniger als einen Monat vor Semesterende, gilt von Anfang an die Frist von einem Monat zum Monatsende. Die Kündigung ist in Textform möglich – per E-Mail an info@omni.kids oder über die Kündigungsseite der Website (Ziffer 1.5). OmniKids bestätigt den Zugang unverzüglich in Textform. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

1.4 Widerrufsrecht für Verbraucher

Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Bei Buchungen durch Einrichtungen, Unternehmen oder Behörden (B2B) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Eine formlose Nachricht genügt – am einfachsten per E-Mail an info@omni.kids. Soll das Training schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, verlangen die Erziehungsberechtigten dies im Anmeldeprozess ausdrücklich; im Fall eines Widerrufs ist dann nur der Anteil für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen. Die gesetzliche Belehrung und das Muster-Widerrufsformular stehen hier:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (OmniKids – Benjamin und Julia Wiedenbruch GbR, Wollinstr. 110, 70439 Stuttgart, Telefon: 0151 68 13 49 87, E-Mail: info@omni.kids) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
OmniKids – Benjamin und Julia Wiedenbruch GbR
Wollinstr. 110
70439 Stuttgart
E-Mail: info@omni.kids

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Teilnahme am OmniKids-Training
  • Name des teilnehmenden Kindes:
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*):
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Anschrift des/der Verbraucher(s):
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
  • Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung.

1.5 Kündigung über die Website

Verträge, die über das Online-Portal geschlossen wurden, können auch über die Kündigungsseite omni.kids/kuendigen/ gekündigt werden („Verträge hier kündigen“). Nach dem Absenden erhalten die Erziehungsberechtigten sofort eine Bestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit des Zugangs sowie dem gewünschten Beendigungszeitpunkt.

2. Probetraining

Vor der Anmeldung steht in der Regel ein Probetraining. Es ist kostenlos und unverbindlich. Die Reservierung erfolgt über das Formular auf der Website; die Teilnahme ist unverbindlich und begründet keine Mitgliedschaft. Die anschließende Anmeldung erfolgt gemäß Ziffer 1.1. Für die Teilnahme am Probetraining gelten die Ziffern 6 bis 9 (Hausordnung, Aufsicht, Haftung, Aufnahmen) entsprechend; die Erziehungsberechtigten bestätigen im Reservierungsformular, sie gelesen zu haben und anzuerkennen.

3. Beitragszahlung

3.1 Beitrag und Fälligkeit

Der Beitrag beträgt im OmniKids-Kurs 80,- Euro pro Kind und Monat, im Tandem-Format 99,- Euro pro Eltern-Kind-Paar und Monat. Die kurzen Schulferien (Herbst, Weihnachten, Ostern, Pfingsten) sind im Monatsbeitrag berücksichtigt. Für die Sommerferien wird der Beitrag ausgesetzt: Im August wird kein Beitrag eingezogen. Im September, in dem das Training erst nach den Sommerferien beginnt, wird der halbe Monatsbeitrag eingezogen (OmniKids-Kurs 40,- Euro, Tandem-Format 49,50 Euro).

Ein Semester entspricht dem Schulhalbjahr in Baden-Württemberg: Das erste Semester läuft vom Schulbeginn nach den Sommerferien bis zum letzten Tag im Februar, das zweite Semester vom 1. März bis zum 31. Juli. Trainiert wird bis zum Beginn der Sommerferien. Der Beitrag wird jeweils für den laufenden Monat zwischen dem 20. und dem 28. des Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen; das Lastschriftmandat wird im Anmeldeprozess erteilt. Die Anmeldebestätigung führt die Einzugstermine und die Beträge auf – einschließlich des beitragsfreien Augusts und des halben Septemberbeitrags – und gilt als Vorabinformation über die Lastschrifteinzüge. Die Frist für diese Vorabinformation wird auf fünf Kalendertage vor dem Einzug verkürzt. Ändern sich Beträge oder Termine, kündigt OmniKids den Einzug vorher gesondert an.

3.2 Zahlungsverzug

Bei einem Verzug von mehr als zwei Monatsbeiträgen erfolgt eine Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen. OmniKids erhebt dafür keine Mahn- oder Bearbeitungsgebühr. Kosten, die OmniKids durch eine Rücklastschrift entstehen, die die Erziehungsberechtigten zu vertreten haben (z. B. fehlende Kontodeckung oder nicht mitgeteilte Änderung der Bankverbindung), werden in der tatsächlich angefallenen Höhe weiterberechnet; den Erziehungsberechtigten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bleibt die Nachfrist fruchtlos, kann OmniKids den Vertrag außerordentlich kündigen. Vom Training ausgeschlossen wird ein Kind wegen offener Beiträge nicht – bis zum Wirksamwerden einer Kündigung trainiert es weiter. Die gesetzlichen Ansprüche bei Zahlungsverzug bleiben unberührt. Wenn es finanziell einmal eng wird, sprecht uns an: In vielen Fällen findet sich eine Ratenlösung.

3.3 Preisanpassungsklausel

OmniKids kann den Beitrag frühestens zum Beginn eines neuen Semesters anpassen, wenn sich die für die Leistung maßgeblichen Kosten – Raummiete, Personal- und Honorarkosten, Versicherungsprämien, Energiekosten oder gesetzliche Abgaben – seit der letzten Festsetzung verändert haben. Maßgeblich ist die Entwicklung dieser Kosten in ihrer Gesamtheit; Steigerungen einzelner Positionen sind mit Senkungen anderer Positionen zu verrechnen. Eine Erhöhung darf den Umfang der Kostensteigerung nicht übersteigen; Kostensenkungen werden in gleicher Weise weitergegeben. Anpassungen werden mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Im Fall einer Erhöhung können die Erziehungsberechtigten den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung in Textform kündigen; die Kündigung wird zu diesem Zeitpunkt wirksam.

3.4 Umsatzsteuer

Die Mitgliedsbeiträge sind Endpreise. Umsatzsteuer wird nicht erhoben und nicht gesondert ausgewiesen.

3.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegen Forderungen von OmniKids können die Erziehungsberechtigten nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihnen nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

4. Trainingseinheiten

4.1 Teilnahme

Das Kind besucht die gebuchte Trainingseinheit seines Formats. Die Gruppen im OmniKids-Kurs sind auf 15 Kinder begrenzt. Auch im Tandem-Format ist die Gruppengröße begrenzt. Eine regelmäßige Teilnahme an nicht gebuchten Einheiten ist ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann die Kursleitung einen sporadischen Wechsel in andere Einheiten genehmigen.

Die Prüfungsstunden des OmniKids-Programms (Heldenprüfungen, Sternstunden und Gürtelstunden) sowie die dabei vergebenen Streifen und Gürtel sind im Mitgliedsbeitrag enthalten; gesonderte Prüfungsgebühren werden nicht erhoben.

4.2 Formatwechsel und Umbuchung

Der Wechsel vom Tandem-Format in den OmniKids-Kurs ist zum Ende eines Kalendermonats möglich, sofern im Kurs ein Platz frei ist; die Gruppen sind auf 15 Kinder begrenzt. Der Wechsel ist OmniKids in Textform mitzuteilen. Ab dem Folgemonat gilt der Beitrag des neuen Formats. Ist kein Platz frei, wird das Kind auf die Warteliste aufgenommen; bis zum Wechsel läuft das bisherige Format weiter. Im Übrigen sind Änderungen oder Erweiterungen der gebuchten Einheiten nur durch eine Vertragsänderung möglich.

4.3 Individuelle Trainingsanpassung

Bei gesundheitlichen Einschränkungen des Kindes bietet OmniKids nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten und ggf. Vorlage eines ärztlichen Attests individuell angepasste Trainingsmöglichkeiten an. Die Eignung für das reguläre Gruppentraining wird in Abstimmung zwischen Erziehungsberechtigten, Kursleitung und ggf. behandelndem Arzt festgestellt. Änderungen des Gesundheitszustands sind unverzüglich mitzuteilen. Gesundheitsangaben werden ausschließlich zur sicheren Gestaltung des Trainings verwendet und vertraulich behandelt (siehe Datenschutzerklärung).

4.4 Ferien- und Ausfallzeiten

In den Schulferien (Baden-Württemberg) und an gesetzlichen Feiertagen ist unterrichtsfrei. Die konkreten Termine ergeben sich aus dem veröffentlichten Kursplan bzw. der Ferien-/Ausnahmeliste. Die kurzen Ferien und die Feiertage sind im Monatsbeitrag berücksichtigt; ein Ersatztermin oder eine Erstattung besteht dafür nicht; für die Sommerferien wird der Beitrag nach Ziffer 3.1 ausgesetzt.

Ferien-Specials sind freiwillige Zusatzangebote außerhalb des laufenden Kurses und werden gesondert gebucht; Termin, Umfang und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Fällt ein gebuchtes Ferien-Special aus Gründen aus, die OmniKids zu vertreten hat, bietet OmniKids einen Ersatztermin an oder erstattet den gezahlten Beitrag. Nimmt ein angemeldetes Kind einen gebuchten Termin nicht wahr, besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung. Ferien-Specials können auch ohne bestehende Mitgliedschaft gebucht werden; für solche Buchungen gelten die Ziffern 6 bis 9 entsprechend. Ferien-Specials finden zu einem im Voraus festgelegten Termin statt; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für sie nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Stattdessen gilt für Stornierungen in Textform: bis 14 Tage vor Beginn kostenfrei, 7 bis 13 Tage vor Beginn 50 % des Beitrags, weniger als 7 Tage vor Beginn 100 %; der Nachweis eines geringeren oder keines Schadens bleibt vorbehalten. Kann OmniKids ein Ferien-Special aus Gründen höherer Gewalt nicht durchführen, gilt Ziffer 4.6 entsprechend.

4.5 Ausfall von Trainingseinheiten

Fällt eine Trainingseinheit aus Gründen aus, die OmniKids zu vertreten hat (z. B. Erkrankung der Trainer:innen ohne Vertretung), bietet OmniKids innerhalb von acht Wochen einen Ersatztermin an. Kann das Kind diesen Ersatztermin aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, nicht wahrnehmen, oder kommt ein Ersatztermin nicht zustande, wird der auf die ausgefallene Einheit entfallende Beitragsanteil erstattet. Über Ausfälle informiert OmniKids so früh wie möglich per E-Mail oder Nachricht an die hinterlegte Telefonnummer.

Versäumt ein Kind eine Trainingseinheit aus Gründen, die nicht OmniKids zu vertreten hat, können wir diese Einheit nicht erstatten. Sprecht uns an: Ist in einer anderen Gruppe Platz, holt euer Kind die Stunde gern dort nach – ein Anspruch darauf besteht nicht.

4.6 Höhere Gewalt und behördliche Anordnungen

Kann das Training aus Gründen, die keine Seite zu vertreten hat – insbesondere aufgrund behördlicher Anordnung, eines Naturereignisses oder der vorübergehenden Unbenutzbarkeit des Trainingsorts –, nicht stattfinden, ruhen für diese Zeit die Leistungspflicht von OmniKids und die Beitragspflicht der Erziehungsberechtigten. Bereits gezahlte Beiträge für ausgefallene Zeiträume werden erstattet; auf Wunsch der Erziehungsberechtigten werden sie stattdessen mit künftigen Beiträgen verrechnet. OmniKids bietet nach Möglichkeit ein Ersatzformat an; die Teilnahme daran ist freiwillig und lässt die Beitragsfreiheit unberührt, solange kein Präsenztraining stattfindet. Dauert die Verhinderung länger als drei Monate an, kann jede Seite den Vertrag außerordentlich kündigen.

4.7 Trainingszeit, Trainingsort und Gruppeneinteilung

Trainingszeit, Trainingsort und Gruppeneinteilung ergeben sich aus dem veröffentlichten Kursplan und aus der Anmeldebestätigung. OmniKids kann sie ändern, wenn dies aus organisatorischen oder betrieblichen Gründen erforderlich und für die Teilnehmenden unter Berücksichtigung ihrer Interessen zumutbar ist. Jede Änderung wird mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt.

Zumutbar sind in der Regel ein Wechsel des Trainingsorts innerhalb Stuttgarts, sofern die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr vergleichbar bleibt, sowie eine Verschiebung der Trainingszeit um bis zu 60 Minuten. Zumutbare Änderungen begründen kein Sonderkündigungsrecht; das ordentliche Kündigungsrecht nach den Ziffern 1.2 und 1.3 bleibt unberührt. Ist eine Änderung im Einzelfall nicht zumutbar, können die Erziehungsberechtigten den Vertrag bis zu ihrem Wirksamwerden in Textform kündigen; die Kündigung wird mit diesem Zeitpunkt wirksam.

5. Beitragspause bei Krankheit

Ist ein Kind länger als vier Wochen am Stück krank, ruht die Mitgliedschaft auf Wunsch der Erziehungsberechtigten ab der fünften Woche bis zur Genesung; ein ärztliches Attest genügt als Nachweis. Während des Ruhens pausieren Mitgliedschaftsrechte und Beitragspflicht; der Platz bleibt reserviert. In anderen Fällen kann die Mitgliedschaft nach Absprache für einen festgelegten Zeitraum ruhen.

6. Hausordnung und Verhaltensregeln

  1. OmniKids-Training heißt, Verantwortung für den Trainingspartner zu übernehmen – diese Haltung ist essenziell für ein verletzungsfreies Training: Die eigenen Stärken kontrolliert einsetzen. Mit den Schwächen des anderen respektvoll umgehen. Es wird immer rücksichtsvoll, fair und partnerschaftlich trainiert.
  2. Mit dem Erlernten wird verantwortungsvoll umgegangen – auch außerhalb des Trainings. Die vermittelten Krav-Maga-Werkzeuge dienen ausschließlich dem Eigenschutz. Bei Missbrauch der erlernten Fähigkeiten sucht OmniKids das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten; in schweren oder wiederholten Fällen kann ein Ausschluss vom Training ausgesprochen werden (Ziffer 11).
  3. Den Anweisungen der Trainer:innen ist Folge zu leisten. Es werden nur die Übungen ausgeführt, die für den Moment angesagt sind. Wenn die Trainer:innen sprechen, gilt Ruhe und Konzentration. Die Trainer:innen können Kinder bei unangemessenem Verhalten aus der laufenden Stunde nehmen; die Erziehungsberechtigten werden darüber informiert.
  4. Jedes Kind trainiert nach seinem eigenen körperlichen und emotionalen Ermessen – und das wird von allen respektiert.
  5. Bei Verletzungen wird sofort mit dem Training aufgehört und unmittelbar der/die Trainer:in informiert.
  6. Bekannte Verletzungen oder Beschwerden des Kindes teilen die Erziehungsberechtigten vor Unterrichtsbeginn den Trainer:innen mit, damit Rücksicht genommen werden kann.
  7. Die Trainingsfläche wird nur in geeigneten, sauberen Hallenschuhen betreten; saubere, gepflegte Sportkleidung.
  8. Kein Schmuck, weder Ketten noch Ringe; Piercings und Ohrringe müssen abgeklebt werden, um die Verletzungsgefahr zu minimieren.
  9. Kein Verlassen des Raumes während des Unterrichts, außer in dringenden Fällen – immer Bescheid geben. Abstand zu Spiegeln und Fenstern.
  10. Polster und bereitgestelltes Material werden verantwortungsvoll behandelt und nach Gebrauch wieder aufgeräumt. Für mutwillige Beschädigungen oder unsachgemäßen Gebrauch gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
  11. Pünktliches Erscheinen vor Unterrichtsbeginn mit kompletter Ausrüstung. Der Unterricht und die Pausen werden von den Trainer:innen beendet bzw. bestimmt.
  12. Während des Aufenthalts in den Trainingsräumen verhält sich jede:r so, dass niemand gefährdet, geschädigt oder mehr als unvermeidlich beeinträchtigt wird.

7. Bringen, Abholen und Aufsicht

Die Betreuung durch OmniKids findet in der Trainingshalle statt; sie beginnt fünf Minuten vor dem offiziellen Trainingsbeginn und endet fünf Minuten nach Trainingsende. Umkleiden, Flure und Wartebereiche gehören nicht dazu – dort und außerhalb dieses Zeitfensters liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten. Verlässt ein Kind während der Einheit kurz die Halle, etwa um zur Toilette zu gehen, bleibt es in unserer Betreuung. Bitte bringt euer Kind bis in die Halle und holt es dort wieder ab; wer früher da ist, bleibt bitte bei seinem Kind.

Nehmen die Trainer:innen ein Kind nach Ziffer 6 Nr. 3 aus der laufenden Einheit, bleibt es bis zum Ende der Einheit in der Halle beaufsichtigt; es wird nicht nach draußen geschickt. Kinder werden nur an die Erziehungsberechtigten oder an Personen übergeben, die diese OmniKids vorab in Textform benannt haben; ob ein Kind allein nach Hause gehen darf, legen die Erziehungsberechtigten in Textform fest.

Bei Unfällen oder akuten Erkrankungen leisten die Trainer:innen Erste Hilfe und verständigen bei Bedarf den Rettungsdienst sowie die Erziehungsberechtigten. Dafür halten die Erziehungsberechtigten eine erreichbare Telefonnummer im Online-Portal aktuell.

Beim Tandem-Format ist während der gesamten Einheit ein Erziehungsberechtigter anwesend und nimmt selbst am Training teil; die fachliche Leitung liegt bei den Trainer:innen.

8. Haftung

8.1 Allgemeine Haftungsbestimmungen

OmniKids haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von OmniKids oder der Erfüllungsgehilfen von OmniKids beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für sonstige Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet OmniKids nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Erziehungsberechtigten regelmäßig vertrauen dürfen – und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Verletzungsrisiko und Eigenverantwortung

Ein kontaktbasiertes Bewegungs- und Selbstverteidigungstraining birgt auch bei sorgfältiger Anleitung typische Risiken (z. B. Prellungen oder Zerrungen). Die Erziehungsberechtigten nehmen dies mit der Anmeldung zur Kenntnis. Für Schäden aus solchen Risiken haftet OmniKids nach Maßgabe von Ziffer 8.1, also insbesondere dann, wenn sie auf einer Pflichtverletzung von OmniKids oder der Trainer:innen beruhen. Es wird empfohlen, für das Kind eine private Unfallversicherung abzuschließen; OmniKids bietet keinen Versicherungsschutz für Teilnehmende an.

8.3 Haftung für Sach- und Vermögensschäden

Für Sachschäden und den Verlust persönlicher Gegenstände während des Trainings oder auf dem Weg zum und vom Trainingsort haftet OmniKids nur nach Maßgabe von Ziffer 8.1. Eine Verwahrung mitgebrachter Gegenstände übernimmt OmniKids nicht; Wertsachen sollten nicht mitgebracht werden.

8.4 Sportgesundheit

Die Erziehungsberechtigten teilen OmniKids bei der Anmeldung und bei späteren Änderungen alle gesundheitlichen Einschränkungen des Kindes mit, die für eine sichere Teilnahme von Bedeutung sind (beim Tandem-Format gilt dies auch für den teilnehmenden Elternteil). OmniKids stimmt das Training darauf ab (Ziffer 4.3). Unterbleibt eine solche Mitteilung, kann OmniKids die gebotene Rücksicht nicht nehmen. Es wird empfohlen, vor Aufnahme des Trainings ärztlichen Rat einzuholen.

8.5 Meldung von Beschwerden

Gesundheitliche Beschwerden (z. B. Übelkeit, Schwindel, Schmerzen) werden dem Trainerteam sofort mitgeteilt. Eine Fortsetzung des Trainings bei Beschwerden erfolgt nur nach Rücksprache und unter Vorbehalt.

8.6 Versicherung und Haftung für das Kind

Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, für das Kind eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung sicherzustellen. OmniKids bietet keinen eigenen Versicherungsschutz an. Für Schäden, die ein Kind während des Trainings verursacht, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 828, 832 BGB).

9. Foto- und Videoaufnahmen

Aufnahmen von Kindern durch OmniKids (z. B. für Website oder Informationsmaterial) erfolgen nur mit gesonderter, freiwilliger Einwilligung der Erziehungsberechtigten in Textform. Bei gemeinsamer Sorge ist die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich. Gibt nur ein Elternteil die Einwilligung ab, versichert er damit, im Einverständnis mit dem anderen zu handeln. Die Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Bild- und Tonaufnahmen durch Teilnehmende oder Begleitpersonen während des Trainings sind zum Schutz der anderen Kinder nur nach vorheriger Zustimmung von OmniKids gestattet.

10. Datenänderungen

Änderungen von Name, Adresse oder Bankverbindung müssen OmniKids unverzüglich mitgeteilt werden. Dies kann über das Online-Portal (Mitgliedsprofil) oder per E-Mail erfolgen. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass eine Änderung schuldhaft nicht mitgeteilt wurde, tragen die Erziehungsberechtigten.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten – auch im Online-Portal – enthält die Datenschutzerklärung.

11. Ausschluss und Hausverbot

Verstößt ein Mitglied bzw. eine Begleitperson grob gegen die Hausordnung oder werden wiederholte Ermahnungen der Trainer:innen ignoriert, kann OmniKids ein Hausverbot aussprechen und die Mitgliedschaft kündigen. Zuvor wird das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sofern nicht ein schwerwiegender Verstoß vorliegt. Bei einem schwerwiegenden Verstoß – insbesondere wenn andere Kinder gefährdet werden – kann OmniKids die weitere Teilnahme am Training mit sofortiger Wirkung untersagen.

Die Mitgliedschaft endet in diesen Fällen mit Ablauf des auf den Zugang der Kündigung folgenden Kalendermonats. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Beitragspflicht bestehen; bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet, auch wenn das Kind vorher nicht mehr am Training teilnimmt. Den Erziehungsberechtigten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass OmniKids kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

12. Angebote für Einrichtungen (Kitas, Kindergärten, Schulen, pädagogische Einrichtungen)

12.1 Leistungsspektrum

OmniKids bietet für Einrichtungen an: (a) Schulungen und Fortbildungen für pädagogisches Personal in identitätsorientiertem Eigenschutz, Gewaltprävention und Deeskalation sowie (b) Kinderkurse vor Ort in der Einrichtung, z. B. als Ferienkurs, wochenbegleitender Kurs, Projektwoche oder AG. Inhalt, Umfang und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Für Buchungen durch Einrichtungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (Ziffer 1.4).

12.2 Verantwortung für Organisation und Sicherheit

Die gastgebende Einrichtung trägt die Verantwortung für die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten und deren Sicherheit. Dazu gehören insbesondere:

  • Einhaltung der geltenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften.
  • Bereitstellung von Erste-Hilfe-Möglichkeiten.
  • Sicherstellung, dass die Räumlichkeiten (Bodenbeschaffenheit, Größe) für das Training geeignet sind.

12.3 Aufsicht und Einwilligungen bei Kinderkursen vor Ort

Bei Kursen mit Kindern in der Einrichtung verbleibt die Aufsichtspflicht bei der Einrichtung bzw. ihrem Personal; OmniKids übernimmt die fachliche Anleitung der Trainingseinheiten. Die Einrichtung stellt sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen der Erziehungsberechtigten (Teilnahme, ggf. Foto-/Videoaufnahmen) vorliegen.

12.4 Haftungsausschluss, Sportgesundheit und Verletzungsrisiko

Für alle Teilnehmenden externer Schulungen und Kurse gelten die Ziffern 8.1 bis 8.5 (Haftung, Eigenverantwortung und Verletzungsrisiko, Sportgesundheit, Meldung von Beschwerden) entsprechend; bei Kinderkursen vor Ort zusätzlich Ziffer 12.3. Für Schäden, die auf ungeeigneten Räumlichkeiten oder unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen der gastgebenden Einrichtung beruhen, haftet OmniKids nur nach Maßgabe von Ziffer 8.1; die Verantwortung dafür liegt nach Ziffer 12.2 bei der Einrichtung. Der Auftraggeber stellt OmniKids von Haftungsansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der baulichen oder organisatorischen Beschaffenheit der vom Auftraggeber bereitgestellten Räumlichkeiten oder Übungsflächen entstehen, soweit OmniKids diese nicht selbst zu vertreten hat.

12.5 Teilnehmerzahl und Stornierungsbedingungen

Die vereinbarte Kursgebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl fällig. Stornierungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail). Es gelten folgende Stornierungsfristen:

  • Bis 14 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei.
  • 7 bis 13 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr.
  • Weniger als 7 Tage vor Kursbeginn: 100 % der Kursgebühr.

Statt einer Stornierung ist eine einmalige Verschiebung auf einen Termin innerhalb von drei Monaten kostenfrei, sofern OmniKids den neuen Termin anbieten kann. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Ausnahme: Im Falle höherer Gewalt (z. B. behördliche Schließungsanordnung, Krankheit des Trainers) kann der Vertrag von beiden Seiten ohne Stornogebühren aufgelöst oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

12.6 Zahlungsbedingungen

Das Honorar wird nach Durchführung der Schulung bzw. des Kurses (oder nach Vereinbarung teilweise im Voraus) in Rechnung gestellt. Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber automatisch in Verzug.

12.7 Foto- und Videoaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen während des Trainings sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch OmniKids gestattet; bei Aufnahmen von Kindern gilt ergänzend Ziffer 12.3. Eine kommerzielle Nutzung oder Veröffentlichung von Lehrmaterialien ist untersagt.

12.8 Urheberschutz

Die vermittelten Inhalte und ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dienen ausschließlich der persönlichen Fortbildung der Teilnehmer:innen. Eine Weitervermittlung der Inhalte im Rahmen eigener gewerblicher oder interner Schulungen ist ohne Lizenzierung durch OmniKids in Textform untersagt.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Diese AGB werden im Anmeldeprozess einbezogen und stehen jederzeit unter omni.kids/agb/ zum Abruf und zum Speichern bereit.

14. Streitbeilegung

Bei Meinungsverschiedenheiten aus diesem Vertrag bemühen sich die Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung. OmniKids ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.

15. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.